Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf individuelle Essenszuschüsse für Schüler der ESO und der beruflichen Grundbildung (FPB) auf Mallorca für das Schuljahr 2022-2023 ist seit diesem Dienstag (28.02.2023) geöffnet. Wie das regionale Bildungsministerium in einer Pressemitteilung berichtet, hat die Generaldirektion für frühkindliche Bildung, Innovation und Bildungsgemeinschaft soeben den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für individualisierte Essensbeihilfen für Schüler eröffnet, die im Schuljahr 2022-2023 an einer öffentlichen Pflichtschule (ESO) oder FPB an nicht-universitären öffentlichen Schulen eingeschrieben sind und nicht in den Genuss des Schulkantinen-Service kommen.
Die ordnungsgemäß ausgefüllten Anträge müssen bis zum 13. März 2023 in den Bildungszentren, in denen die Schüler während des Schuljahres 2022-2023 lernen, oder über das elektronische Büro des CAIB unter Verwendung eines digitalen Zertifikats eingereicht werden. Nach Prüfung der eingereichten Vorschläge veröffentlichen die Zentren die vorläufige Liste an ihrer Anschlagtafel. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von fünf Arbeitstagen und nach einer eventuellen Klärung wird die Liste endgültig sein.
1,4 Millionen Euro zur Entschädigung von Schülern im Alter von 12 bis 16 Jahren
Ziel dieses Programms ist es, Schüler zu entschädigen, die trotz ihrer Schulpflicht (12 bis 16 Jahre) keine Schulkantine in ihrer Schule haben und keine Möglichkeit haben, Kantinenhilfe zu erhalten.
Mit einer Investition von 1,4 Millionen Euro wird es im Schuljahr 2022-2023 möglich sein, die Kosten für das tägliche Essen oder den gesunden Snack des Schulkantinendienstes ganz oder teilweise zu finanzieren, und zwar für Schüler, die während des zweiten und dritten Schulhalbjahres die obligatorische Sekundarstufe (ESO) oder die berufliche Grundausbildung (FPB) in öffentlichen Schulen außerhalb der Universität besuchen, die dem Regionalministerium unterstehen.
Familieneinheiten, deren Kinder während des Schuljahres ein nicht-universitäres öffentliches Sekundarschulzentrum (IES) oder ein einheitliches Berufsbildungszentrum für die berufliche Grundausbildung (FPB) besuchen, können in den Genuss der Kantinenzuschüsse kommen. Die Begünstigten müssen einen Antrag stellen, um im Schuljahr 2022-2023 das Angebot der Schulkantine in Anspruch nehmen zu können, die das Tagesgericht und alternativ dazu gesunde Snacks aus der Schulkantine anbietet. Sind die unter dem vorangegangenen Punkt genannten Voraussetzungen erfüllt, können zwei Arten von Begünstigten unterschieden werden. Zum einen die direkt Begünstigten – Schüler in Pflegefamilien, Familien, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind, und Schüler, die den Flüchtlingsstatus haben (selbst oder ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten). Und zum anderen die Begünstigten nach dem Maßstab – Schüler mit ungünstigen wirtschaftlichen oder sozio-familiären Bedingungen.
Die Höhe der Beihilfe wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten für eine tägliche Mahlzeit oder einen gesunden Snack in der vom regionalen Ministerium für Bildung und Berufsbildung betriebenen Schulkantine berechnet. So erhalten die direkt Begünstigten 100 % der durchschnittlichen Kosten für die tägliche Mahlzeit und den gesunden Snack der Schulkantine (550 Euro). Diejenigen, die aus sozioökonomischen Gründen begünstigt werden, erhalten mit 20 oder mehr Punkten denselben Betrag wie die Direktbegünstigten (550 Euro). Diejenigen mit fünf bis 19 Punkten erhalten 50 % der durchschnittlichen Kosten für die tägliche Mahlzeit und einen gesunden Snack (275 Euro).
Alle Informationen zur Formalisierung dieses Prozesses können auf der Website der Abteilung für frühkindliche Entwicklung, Innovation und Bildungsgemeinschaft des Regionalministeriums abgerufen werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse für die Kantine bisher den Kindergarten- und Grundschulkindern in öffentlichen und staatlich subventionierten Schulen zur Verfügung standen. Die Tatsache, dass öffentliche Schulen keine Kantine haben, erschwerte jedoch den Zugang zu Kantinenzuschüssen für Schüler, die diese Schulen besuchen, auch wenn sie im schulpflichtigen Alter sind, während staatlich geförderte Schulen diesen Service anbieten können.
Diese individualisierte Essensbeihilfe für Schüler, die im Schuljahr 2022-2023 eine öffentliche Schule der Sekundarstufe II (ESO) oder der beruflichen Grundbildung (FPB) in nicht-universitären öffentlichen Schulen besuchen, trägt dazu bei, die bisher höchste Zuweisung für Kantinenbeihilfen auf den Balearen zu erhöhen, nämlich 8.261.715 Euro, die alle beihilfefähigen Anträge abdeckt, nämlich 10.874. Das bedeutet, dass in diesem Schuljahr 682 Schüler mehr als im letzten Jahr Anspruch auf Kantinenbeihilfe haben. Von dieser Gesamtzahl sind 4.649 Schüler von subventionierten Schulen und 6.255 von öffentlichen Schulen. Die Beihilfe kommt öffentlichen und subventionierten Zentren sowie 0-3-Zentren zugute.
Quelle: Agenturen